Allgemeine Geschäftsbedingungen
  • Alle kostenlosen Leistungen der Au-pair Agency "Alice" sind freiwillig und sind von jeglicher Haftung ausgeschlossen.
  • Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass seine persönlichen Angaben zur Abwicklung der Vermittlungstätigkeit von der Agentur verarbeitet, an Dritte weitergeleitet und gespeichert werden.
  • Dem Auftraggeber ist es ausdrücklich untersagt, Daten bzw. Adressen von Au-pairs, Gastfamilien oder Partneragenturen die von der Au-pair Agency "Alice" angeboten wurden an Dritte weiterzuleiten oder zu missbrauchen. Ein Verstoß wird g.g.f strafrechtlich verfolgen.
  • Die Au-pair Agency "Alice" behält sich das Recht vor, Gastfamilien oder Au-pairs die nachweislich falsche Angaben zur Vermittlung machten, von der Vermittlung auszuschließen und g.g.f an zuständige Behörden weiterzuleiten.
  • Dem Auftraggeber wird die Möglichkeit gegeben, durch Überlassung der Bewerberdaten, sich mit seiner zukünftiger Gastfamilie / Au-pair telefonisch sowie schriftlich im Vorfeld intensiv auszutauschen. Dadurch werden Schadensansprüche sowie Gebührenrückerstattung die nicht Vertraglich vereinbart sind, ausgeschlossen.
  • Beiden Parteien ist es bekannt, dass es sich bei der Leistung der Au-pair Agency "Alice" um eine Dienstleistung handelt und diese ist mit Eintreffen des Au-pairs in der Gastfamilie abgeschlossen. Nicht geschuldet wird eine erfolgreiche Durchführung des gesamten Aufenthaltes.
  • Dem Auftraggeber wird die Möglichkeit gegeben, durch Überlassung der Bewerberdaten, sich mit seinem zukünftigen Au Pair telefonisch sowie schriftlich im Vorfeld intensiv auszutauschen. Dadurch werden Schadensansprüche sowie Gebührenrückerstattung die nicht Vertraglich vereinbart sind, ausgeschlossen.
  • Mündliche Nebenabreden mit dem Au Pair sowie mit dem Auftragnehmer haben keine Gültigkeit.
  • Angaben die von dem Bewerber in schriftlicher Form (Fragebogen, Referenzen, Photos Anschreiben, Lebenslauf, etc.) gegeben werden sind von der Haftung ausdrücklich ausgeschlossen und entbinden nicht von der Entrichtung der Gesamtgebühr. Der Auftragnehmer hat auf die Richtigkeit der Angaben keinen Einfluss.
  • Auch unvorhergesehene Komplikationen, wie z.B. eine wesentliche Verspätung des Ankunftstermins oder intensive Mitarbeit der Gastfamilie bei den Visums Angelegenheiten, haben keinen Einfluss auf die vereinbarte Gesamtgebühr.
  • Der Auftragnehmer haftet nicht für eventuell zusätzlich entstandene Kosten.
  • Verursacht der Auftragnehmer durch seine Vermittlungstätigkeit aus irgendeinem Grund einen Schaden, so haftet er nur mit dem Nachweis des Vorsatzes.
  • Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden die durch ansteckende Krankheiten des Au-pairs entstehen. (Wir empfehlen dem Auftraggeber sofort nach Ankunft des Au-pairs in Deutschland gesonderte Untersuchungen durchführen zu lassen).
  • Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden die das Au Pair mittelbar sowie unmittelbar verursacht hat. Weder gegenüber dem Auftraggeber noch gegenüber Dritten. Es wird nicht gehaftet für Zahlungsverpflichtungen die das Au Pair mit dem Auftraggeber oder Dritten eingegangen ist.
  • Der Auftragnehmer haftet nicht für Ausfallzeiten die durch das Au Pair bei plötzlicher Absage, durch Visumsablehnungen der Botschaften oder sonstigen Behörden auftreten können.
  • Sollte ein Au-pair / Gastfamilie während der Bearbeitungszeit vom Vertrag zurück treten oder ein Visum wird aus Gründen die nicht im Verschulden des Auftraggebers liegen abgelehnt, so hat der Auftraggeber Anspruch auf eine Neuvermittlung. (Nicht gültig für Eigeninitiativbewerbungen ).
  • Sollte der Auftragnehmer während der Bearbeitungszeit vom Vertrag zurücktreten, so erhält der Auftraggeber alle gezahlten Beträge zurückerstattet.
  • Der Auftraggeber muss vor Ablauf von 1 Monat nach Eintreffen der / des Au-pairs abschließend schriftlich mitteilen, dass ein harmonisches Miteinander nicht möglich ist und der Aufenthalt in der Familie daher beendet werden soll. Wird die kostenlose Neuvermittlung vom Auftraggeber nicht in Anspruch genommen, so muss die zweite Rate nicht gezahlt werden. (Gültig nur für Au-pairs deren Aufenthalt länger als 6 Monate geplant war. Nicht gültig bei Eigeninitiativbewerbungen).
Gebühren für Gastfamilien
  • Die einmalige Vermittlungsgebühr von 350,- Euro gilt für eine Aufenthaltsdauer des Au-pairs von 10-12 Monaten.
  • Für Wechsel Au-pairs oder Au-pairs mit einem kürzeren Aufenthalt verlangt der Auftragnehmer für jeden verbleibenden Monat 30,- Euro
  • Hat der Auftraggeber ein Au Pair durch Eigeninitiative (z.B. Au Pair von Freunden oder Urlaubsbekanntschaften) gefunden und möchte nur die Einladungsformalitäten gemacht bekommen, so ermäßigt sich der Betrag auf 150,- Euro. (Eigeninitiativbewerbung)
  • Sämtliche genannten Vermittlungsgebühren beinhalten bereits die derzeit geltenden gesetzliche Mehrwertsteuer von 19 %. 
  • Die Zahlung erfolgt in zwei Raten. Die erste Rate über die Hälfte des Gesamtbetrages wird nach Vertragsabschluß fällig, die zweite Rate ein Monat nach der Ankunft des Au-pairs
  • Sollte der Auftraggeber während der Bearbeitungszeit vom Vertrag zurücktreten, so erhält er alle gezahlten Beträge abzüglich 50,- Euro Bearbeitungsgebühr zurückerstattet.
Gebühren für Au-pairs aus nicht GUS-Staaten
  • Die Gebühr für Au-pairs aus EU-Staaten beläuft sich auf eine Bearbeitungsgebühr von 75,- Euro.
  • Die Vermittlung für Au-pair Bewerber aus Länder außerhalb der EU ist kostenfrei.
  • Die Zahlung des Gesamtbetrages wird nach Vertragsabschluß mit der Gastfamilie fällig.

Büro: +49 (0)5321 - 78 64 00
Fax:   +49 (0)321 - 21 20 67 44

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