Vermittlungsablauf für Au-pairs aus nicht EU-Staaten

sobald Sie sich für einen unserer Bewerber entschlossen haben, sie haben schon mit Ihm telefoniert und denken das er zu Ihnen passen könnte. Dann ist es Zeit die nächsten Schritte einzuleiten und zwar das Au-pair einzuladen.

Für die Einladung eines Au-pairs aus nicht EU-Staaten (Ukraine, Russland, etc.) sind 2 Dokumente erforderlich:

  • den Au-pair Vertrag (zw. Gastfamilie und Au-pair), in dem die Arbeitsbedingungen festgesetzt werden
  • den Einladungsbrief an das Au-pair, in dem Sie sich vorstellen, und das Au-pair für entsprechenden Zeitraum einladen.

Entsprechende Dokumente werden Sie von uns rechtzeitig erhalten. Diese Dokumente leiten wir an unsere Partneragentur im Ausland oder an das Au-pair direkt weiter. Das Au-pair benötigt diese Unterlagen, um das Visum bei der zuständigen Botschaft zu beantragen. Das Au-pair wird durch uns oder unsere Partner sorgfältig auf die Antragstellung und den Sprachtest in der Botschaft vorbereitet. Durch unsere jahrelange Erfahrung wird der Visumantrag meist im ersten Anlauf von der Botschaft angenommen.

Die Botschaft wird den Visumantrag zum zuständigen Ausländeramt der Gastfamilie weiterleiten. Zusammen mit der zuständigen Agentur für Arbeit überprüft das Ausländeramt, ob die Gastfamilie die Voraussetzungen für ein Au-pair erfüllt. Von der Agentur für Arbeit erhält die Gastfamilie einen Fragebogen, der ausgefüllt an die Agentur für Arbeit zurückgeschickt werden muss. War die Prüfung erfolgreich stellt das Ausländeramt die Verpflichtungserklärung aus. Die Verpflichtungserklärung muss von der Gastfamilie unterschrieben werden, dies erfolgt in der Regel im Ausländeramt. Das Au-pair bekommt das Visum in ca. 4-6 Wochen nach dem es das Visum beantragt hat.

Wir als Au-pair Agentur werden Sie bei diesen Verfahren begleiten und unterstützen. Wir überprüfen, wo sich die Unterlagen befinden und nicht in einer Behörde steckenbleiben. In einigen Fällen müssen Sie auch aktiv werden, da wir wegen datenschutzrechtlichen Bestimmungen nicht von jeder Behörde eine Auskunft bekommen.

Das Verfahren läßt sich grundsätzlich nicht abkürzen. Wenn es eilt werden wir als Agentur sie dabei unterstützen, den Vorgang zu beschleunigen, in Einzelfällen konnte das Verfahren innerhalb weniger Tage abgewickelt werden.

Wird dem Visum, durch das Ausländeramt und der Botschaft, zugestimmt, kann das Aupair das Visum erhalten. Das Visum wird für 90 Tage ausgestellt, und muss in Deutschland verlängert werden.

Bei der Abholung des Visums muss das Au-pair folgende Unterlagen vorweisen:

  • Kopie der Verpflichtungserklärung
  • Versicherungsbestätigung (derzeit nur in Russland notwendig)

Kurz vor Ankunft

Kurz bevor das Au-pair ankommt, müssen Sie noch die Versicherung abschließen, damit das Au-pair ausreichend abgesichert ist. Einen entsprechende Empfehlung werden Sie von uns erhalten.

Nach der Ankunft

Innerhalb der ersten Woche:

  • Das Au-pair beim Einwohnermeldeamt und Ausländerbehörde anmelden.
  • Anmeldung am Deutschkurs

Innerhalb der ersten 2 Monate:

Visumsverlängerung für das volle Au-pair Jahr. (Die Gebühr für den elektronische Aufenthaltstitel (eAT) mit zertifizietem Chip wird durch die Gastfamilie getragen.)

Nach Ablauf des Au-pair Vertrages:

Abmeldung beim Einwohnermeldeamt und bei der Ausländerbehörde



Sie haben ein Au Pair durch Eigeninitiative gefunden (z.B. ein Au Pair von Freunden oder Urlaubsbekanntschaften) und möchte nur die Einladungsformalitäten erledigen lassen, wir unterstützen Sie gern. Durch unsere Erfahrungen können Sie sich viel Ärger ersparen, fragen Sie uns unverbindlich an.


Büro: +49 (0)5321 - 78 64 00
Fax:   +49 (0)321 - 21 20 67 44

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