Gerade zu Beginn des Aufenthalts treten oft kleinere Missverständnisse auf. Sprachliche Barrieren und kulturelle Unterschiede führen gelegentlich zu Unstimmigkeiten zwischen dem Au-pair und der Gastfamilie. Doch keine Sorge – meistens sind diese Herausforderungen mit etwas Zeit, Geduld und offenen Gesprächen gut zu meistern. Was aber, wenn ein Familienwechsel doch notwendig wird? Hier findest du alle wichtigen Informationen und Schritte für einen reibungslosen Wechsel.

Wenn es doch nicht passt – wann ein Familienwechsel nötig wird

Natürlich gibt es Situationen, in denen Gespräche allein nicht reichen, um Probleme zu lösen. Möglicherweise liegen grundlegende Missverständnisse oder unterschiedliche Erwartungen vor. In solchen Fällen sollten sich beide Parteien offen und ehrlich miteinander austauschen, um gemeinsam Lösungen zu finden.

Sollte dennoch keine Einigung möglich sein, besteht für das Au-pair und die Gastfamilie die Möglichkeit, den Vertrag zu kündigen und einen Familienwechsel zu vollziehen. Ein solcher Wechsel sollte aber nur aus wichtigen, nachvollziehbaren Gründen stattfinden und keinesfalls beliebig erfolgen..

 

Gründe, die häufig zu einem Familienwechsel führen:

Eine gute Au-pair-Versicherung deckt mehrere Bereiche ab:

  • Schwerwiegende Kommunikationsprobleme  
  • Unterschiedliche Erwartungen bezüglich der Aufgaben und Arbeitszeiten
  • Fehlendes Vertrauensverhältnis oder emotionale Konflikte
  • Persönliche Umstände oder gesundheitliche Probleme

 

Wichtige Schritte beim Familienwechsel:

Wenn ein Wechsel unumgänglich wird, beachte folgende Schritte, um einen reibungslosen Ablauf sicherzustellen:

  1. Kündigungsdatum und Kündigungsschreiben:
    Die Kündigung sollte schriftlich erfolgen. Die Kündigungsfrist beträgt in der Regel zwei Wochen, sofern nichts anderes im Vertrag vereinbart wurde.

  2. Familiensuche und Wechselvorbereitung:
    Beginnt rechtzeitig mit der Suche nach einer neuen Familie, um unnötigen Stress zu vermeiden. Nutzt Agenturen oder Online-Plattformen wie aupair24.com, um passende Gastfamilien oder Au-pairs zu finden.

  3. Behörden informieren:
    Sobald eine neue Familie gefunden wurde, müssen sowohl die zuständige Ausländerbehörde als auch das Einwohnermeldeamt über den bevorstehenden Wechsel informiert werden. Die Versicherungsgesellschaft muss ebenfalls frühzeitig benachrichtigt werden, um den Versicherungsschutz durchgehend zu gewährleisten.

  4. Zimmerübergabe und Schlüsselrückgabe:
    Vor dem Auszug sollte das Au-pair-Zimmer aufgeräumt und vollständig übergeben werden. Finanzielle Angelegenheiten (Taschengeld, Urlaubstage, Erstattungen) sollten vorher geklärt sein. Auch Wohnungsschlüssel und andere überlassene Gegenstände (ggf. gestelltes Handy oder ÖNPV-Karte) müssen zurückgegeben werden.

  5. Sprachschule informieren:
    Wenn das Au-pair einen Sprachkurs besucht, sollte die Sprachschule ebenfalls über den Familienwechsel informiert werden. So kann das Au-pair idealerweise im gleichen Kurs weitermachen und es entstehen keine unnötigen Zusatzkosten.

 

Anmeldung bei der neuen Gastfamilie:

Nach dem Umzug zur neuen Gastfamilie sind folgende Schritte wichtig:

  • Anmeldung beim Einwohnermeldeamt
  • Vorsprache bei der Ausländerbehörde

Dabei müssen folgende Dokumente mitgebracht werden:

  • Neuer Au-pair-Vertrag
  • Kopien von Reisepass und Visum
  • Kündigungsschreiben der vorherigen Gastfamilie
  • Fragebogen der Agentur für Arbeit
  • Versicherungsbestätigung (Au-pair-Versicherungen können online abgeschlossen werden)

Gegebenenfalls wird von der neuen Gastfamilie ein Einkommensnachweis, ein Wohnungsnachweis oder eine Verpflichtungserklärung verlangt. Die Bearbeitungszeit für die Umschreibung des Visums beträgt in der Regel etwa vier Wochen.

Ein Familienwechsel ist keine leichte Entscheidung, aber manchmal der beste Weg für beide Seiten. Wichtig ist vor allem eine offene Kommunikation und eine rechtzeitige Planung. Mit diesen Schritten gelingt ein stressfreier Neustart für alle Beteiligten.

FAQ

Wann ist ein Familienwechsel angebracht? 
Ein Familienwechsel sollte nur dann erfolgen, wenn grundlegende Konflikte oder unüberwindbare Probleme zwischen dem Au-pair und der Gastfamilie bestehen, die nicht durch Gespräche und Kompromisse gelöst werden können.

Welche Kündigungsfrist gilt bei einem Familienwechsel?
Die Kündigungsfrist beträgt in der Regel zwei Wochen, sofern im Au-pair-Vertrag nichts anderes vereinbart wurde.

Kann der Familienwechsel auch fristlos erfolgen?
Ja, ein fristloser Familienwechsel ist möglich, wenn schwerwiegende Gründe wie grobe Pflichtverletzungen oder akute Notfälle vorliegen.

Gründe für eine sofortige Kündigung durch das Au-pair: Misshandlung oder respektloser Umgang (z. B. verbale oder körperliche Gewalt), Arbeitsüberlastung / Ausbeutung, Fehlende Privatsphäre oder unzumutbare Wohnverhältnisse, Sexuelle Belästigung, Nichtzahlung des Taschengelds über längere Zeit, Zwang zu Aufgaben außerhalb der vereinbarten Tätigkeiten (z. B. Pflege von Angehörigen, Gartenarbeit)

Gründe für eine sofortige Kündigung durch die Gastfamilie: Diebstahl oder grobes Fehlverhalten, Alkoholkonsum oder Drogenkonsum im Haushalt, Verletzung der Aufsichtspflicht, Wiederholte Regelverstöße trotz Ermahnungen, Falsche Angaben bei der Bewerbung (z. B. Sprachkenntnisse, Ausbildung, Gesundheitszustand), Verletzung der Schweigepflicht oder Missachtung der Familienregeln

Eine sofortige Kündigung sollte dokumentiert und möglichst schriftlich begründet werden. Es empfiehlt sich auch, vorher mit der vermittelnden Agentur zu sprechen oder rechtlichen Rat einzuholen, wenn Unsicherheiten bestehen.

Muss die Ausländerbehörde informiert werden?
Ja, sowohl die zuständige Ausländerbehörde als auch das Einwohnermeldeamt müssen unbedingt über den Familienwechsel informiert werden.

Was passiert mit der Au-pair-Versicherung beim Wechsel?
Die Versicherung muss frühzeitig über den Familienwechsel informiert werden, um einen lückenlosen Versicherungsschutz zu gewährleisten.

Wie lange dauert die Bearbeitung des Visums bei der neuen Familie?
Die Umschreibung des Visums dauert normalerweise etwa vier Wochen. Daher sollte der Wechsel rechtzeitig vorbereitet werden.

Kann das Au-pair weiterhin dieselbe Sprachschule besuchen?
Ja, es ist ratsam, die Sprachschule rechtzeitig zu informieren, damit das Au-pair den Kurs möglichst ohne Unterbrechung fortsetzen kann und bereits bezahlte Gebühren nicht verloren gehen.